Steigende Kosten für Nutzung von Krippe und HortNeues Spielgerät ersetzt gefährliches Karussell
Helpsen/Seggebruch (mm-28.05.18). Zum 1. August 2018 wird das Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen insofern geändert, dass für Kinder ab dem dritten Lebensjahr eine Beitragsfreiheit besteht, die aber auf eine Betreuungszeit von maximal acht Stunden täglich begrenzt wird. Weitere Kosten für die Verpflegung bleiben von der Beitragsfreiheit unberührt. Der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kindergartenplatz bleibt weiterhin … Weiterlesen …